Allgemeine Geschäftsbedingungen

Personalvermittlung

1. Der Auftraggeber beauftragt Leonardo PersonalKonzept GmbH mit der Suche nach geeigneten Mitarbeitern. Grundlage des einzelnen Auftrages ist ein von Leonardo nach den Angaben des Auftraggebers erstelltes Profil der zu besetzenden Stelle (Stellenprofil), das sich aus einer Beschreibung der Tätigkeit sowie der fachlichen und persönlichen Anforderungen des Mitarbeiters zusammensetzt.

 

2. Die Dienstleistung von Leonardo deckt alle nachfolgend aufgeführten Phasen der Stellenvermittlung ab: Ausarbeitung des Stellenprofils, Rekrutierung von Bewerbern, Bewerbervorauswahl, Interviews, Tests, soweit möglich Einholung von Referenzen und Unterbreitung von ausführlichen Bewerbungsunterlagen an den Auftraggeber. Rekrutierungsanzeigen werden dem Auftraggeber nur dann zusätzlich zum Erfolgshonorar berechnet, wenn er Leonardo ausdrücklich damit beauftragt hat und vorher von Leonardo über die Höhe der Insertionskosten informiert wurde.

 

3. Das Vermittlungshonorar wird vor Auftragserteilung individuell vereinbart und richtet sich nach Art, Leistungsumfang und Schwierigkeitsgrad. Fehlt eine solche Vereinbarung, beträgt das Honorar 25% des Bruttojahreseinkommens des vermittelten Arbeitnehmers inkl. Provisionen, der 13./14. Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen und Urlaubsgelder.

 

4. Sollte ein Auftraggeber oder Entleiher mit einem Zeitarbeitnehmer während eines bestehenden Überlassungsverhältnisses oder im Anschluss innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsverhältnis eingehen, wird Leonardo eine Vermittlungsprovision gemäß AÜBs (Allgemeine Überlassungsbedingungen), Punkt 9 (Übernahme von Zeitpersonal), berechnen.

 

5. Die Rechnung wird nach Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und vermitteltem Arbeitnehmer gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig.

 

6. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses zwischen Auftraggeber und vermittelten Arbeitnehmer, übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung.

 

7. Bei Nichtzustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

8. Ein Haftungsausschluss gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Überprüfung von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.

 

9. Alle Personalunterlagen, die dem Auftraggeber durch Leonardo zur Verfügung gestellt werden, sind vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber hat nach Abschluss der Suchaktion von Leonardo erhaltene Profile aller nicht eingestellten Bewerber zu löschen/vernichten.

 

10. Der Auftraggeber und Leonardo verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Bewerbungsunterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber an Dritte ist unzulässig.

 

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

Gerichtsstand ist Mainz.

 

Stand 07/2021